Das Recht des Familiennamens war eine der letzten Männerbastionen. Lange Zeit war es selbstverständlich, dass der Mann der Frau bei der Heirat seinen Namen gab und dass später auch die Kinder hiessen wie der Vater. Es brauchte mehrere politische Anläufe, um das gesetzliche Vorrecht der Männer zu beseitigen. Seit 2013 nun sind Mann und Frau einander vollständig gleichgestellt. Beide können ihren angestammten Namen behalten; einigen muss sich das Brautpaar, welcher davon der Familienname für die künftigen gemeinsamen Kinder wird. Heiratswillige, die ihre Liebesbande stärker ausdrücken wollen, dürfen auch einen der beiden Ledignamen al ...
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