Hätten die Verwalter des Vereins, der sich Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) nennt und über 76 Millionen Franken hortet, sich nur ein wenig mit der Geschichte der Landeshymne befasst, so hätten sie ihre bizarre Idee, der Schweiz eine neue Hymne zu verordnen, niemals öffentlich gemacht. Sie wären bestimmt auf die Rede gestossen, die der Luzerner Komponist und Musikpädagoge Johann Baptist Hilber 1954 zum hundertsten Todestag des Komponisten des Werks, Alberik Zwyssig, gehalten hat: «Eine Landeshymne wächst nicht am Spalier. Sie entsteht nicht auf Befehl. Sie entspringt nicht dem Vorsatz eines Komponisten: ‹Nun schreibe ich eine Landeshymne!› Sie liegt still bereit ...
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