Bern im Jahr 2027: Das Parlament segnet ein Bundesgesetz zur Ernährungssicherheit ab. Dieses schreibt vor, dass bei Lebensmittelimporten die Hälfte der Ware aus biologischer Produktion kommen muss. Bauern dürfen nur noch einheimische Tomatensorten verwenden und bekommen eine Prämie, wenn sie auf Hochstamm-Obstbäume setzen. Zudem müssen Detailhändler Strafen zahlen, wenn bei ihnen mehr als 10 Prozent der Lebensmittel weggeworfen werden. Alle Aufrufe, den Nahrungsverlust freiwillig zu begrenzen, hätten nicht gewirkt, heisst es im Bundeshaus. Die neuen Vorschriften werden mit Verfassungsartikel 104a gerechtfertigt. Linke Parteien und NGOs haben schon lange gefordert, dem Auftra ...
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