In der jüngsten Vergangenheit war der Vorsteher des EJPD Gegenstand verschiedener – geringfügiger – Indiskretionen. Er hat diese zu Recht nicht auf sich beruhen lassen. Es ist dies der Anlass, amtliche Indiskretionen der Vergangenheit grundsätzlich zu hinterfragen.
Missstände aufzudecken und diese objektiv zu kritisieren, ist eine der nobelsten Aufgaben der Presse, eine ihrer staatserhaltenden Funktionen. Von Staates wegen die Presse zu konditionieren, sie einseitig zu informieren oder gar anzulügen, ist somit e contrario eine staatszersetzende Tätigkeit. Die Medien müssen sich folglich auf das verfassungsmässige Grundrecht der Pressefreiheit abstützen können. Dies bedeutet nic ...
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