Der letzte Strafbefehl gegen Ahmed al-Husaini (Name geändert) datiert vom 10. März 2008. Wegen unerlaubten Tragens einer geladenen Waffe verurteilte ihn ein Richter zu einer bedingten Strafe. Happigere Vorstrafen gehen auf die Jahre 1998 und 2000 zurück. Damals bestrafte die Zürcher Justiz den heute dreissigjährigen Palästinenser wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte und falschen Zeugnisses mit insgesamt 28 Monaten Gefängnis. Die Strafen musste al-Husaini zum grössten Teil absitzen. Die Richter verhängten zudem mehrere Landesverweise, die der Palästinenser allerdings konsequent missachtete.
An sich wäre Letzteres ein Straftatbestand für sich. Doch das Bundesgericht, das sich n ...
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