Die Schweiz ist seit 1960 Mitglied der Efta und seit 1973 durch ein Freihandelsabkommen mit der EU verbunden. Efta-Staaten und die EU bilden eine Freihandels-zone, in der sich die Preise tendenziell angleichen sollten. Denn für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Industriegütern wie auch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen bestehen praktisch keine staatlichen Beschränkungen mehr.
Bei der Ausarbeitung des Übereinkommens mit der Efta und beim Freihandelsabkommen mit der EU wurde indes zu wenig berücksichtigt, dass – besonders nach dem Wegfall der staatlichen Handelshindernisse – viele Unternehmen neu auf privater Basis Schranken für den grenzüberschreitenden Wirtschafts ...
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