Vielleicht kann der Bundesrat die Europäische Kommission doch noch davon überzeugen, den Text und das Grundkonzept der Personenfreizügigkeit abzuändern. Einstweilen aber stellt eine Kündigung der sechs weiteren bilateralen Verträge I seitens der EU weiterhin das grösste Risiko für die Schweiz dar. Darum ist es äusserst schwer zu verstehen, dass immer noch keine grundlegende Analyse ihres Inhalts und ihrer wirtschaftlichen Vorteile für unser Land vorgenommen worden ist. Gemacht haben es weder die Bundesversammlung noch die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, ja nicht einmal die SVP, die de facto das Ende der Personenfreizügigkeit erzwungen hat. Dabei reicht auch nur ein b ...
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