Nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative steht das Rahmenabkommen Schweiz–EU wieder im Scheinwerferlicht. Die sieben bilateralen Verträge der Serie I und allenfalls andere Abmachungen sollen auf EU-Konformität programmiert werden. Die meisten Befürworter tun jetzt so, als sei das Rahmenabkommen etwas Neues, von dem man sich in guten Treuen eine harmonischere und intensivere Beziehung mit der EU erhoffen dürfe, die auch den Schweizer Unternehmen dienlich sei.
Dabei kann man aus dem Abkommen zum Luftverkehr aus dem Paket der Bilateralen I ersehen, wie eine systematische Rechtsübernahme wirkt. Der Luftverkehrsvertrag trat 2001 in Kraft, und mit dem ...
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