Die Änderung im Zivilgesetzbuch zum Jahreswechsel erregte enorm Aufsehen, Erstaunen bei vielen: Seit Anfang 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfach ändern: mit einer Erklärung auf dem Zivilstandsamt; immerhin muss man noch persönlich erscheinen. So einfach? Gilt das dann auch für Rentenalter oder Militärdienstpflicht? Ja. Wer hat denn das ausgebrütet, die Verwaltung im Verborgenen?
Nein, es geschah im vollen Licht der Öffentlichkeit, als Gesetzgebungsvorgang von A bis Z. Im Mai 2018 gab der Bundesrat den Vorentwurf in die Vernehmlassung, der auf breite Zustimmung stiess. Im Dezember 2019 kam die Botscha ...
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