Eigentlich sind es nur drei Grundregeln, an die sich eine Behörde wie das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) halten sollte: Als Geheimdienst muss er, der Name legt es nahe, seine Erkenntnisse geheim halten und nicht hinausposaunen, er muss unparteiisch und überparteilich arbeiten, und er soll sich auf seine Kernaufgabe konzentrieren: alle Versuche im Keim zu ersticken, Deutschlands freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhebeln.
Im Fall der Alternative für Deutschland (AfD) hat das Amt alle drei Regeln gebrochen: Das mehr als 400-seitige Gutachten, in dem die AfD zum «Prüffall» und ihre beiden Unterorganisationen Junge Alternative (JA) un ...
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