Wurden Sie vom verweigerten Handschlag zweier Schüler in Therwil überrascht?
Nein, weil ich schon vor Jahren den ganzen Koran gelesen habe. Zudem war nach dem unlängst erfolgten Urteil des Bundesgerichts gegen das Kopftuchverbot in St. Margrethen zu erwarten, dass weitere Ansprüche folgen. Die Lausanner Richter haben zwar seitenweise Präzedenzfälle zitiert; sie machen sich aber kaum Gedanken über die konkreten Auswirkungen ihrer Entscheide in unserem Schulalltag. Ich habe den Bundesrichtern schriftlich meine Bedenken geschildert und darauf eine freundliche, aber völlig nichtssagende Antwort erhalten.
Lässt sich die Verweigerung des Handschlags durch den Koran begründen? ...
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