Die Ausgangslage: Hat eine Firma ein Patent auf ein Produkt, so darf sie 20 Jahre lang bestimmen, in welchem Land das Gut zu welchem Preis verkauft werden darf.Sie kann also in der Schweiz höhere Preise verlangen als in den Nachbarländern, und es ist anderen Händlern untersagt, das geschützte Produkt im Ausland aufzukaufen und zurück zu importieren. Kurz: Parallelimporte bei patentgeschützten Gütern sind verboten.
Die Kritik: In der Parlamentsdebatte vom vergangenen Dezember schilderten die Gegner dieses Verbot als wichtige Ursache dafür, dass die Schweiz eine Hochpreisinsel ist. Dass die Konsumenten für Küchengeräte oder Medikamente, aber auch für viele Alltagsgüter mehr berapp ...
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