Nur gerade eine einzige Zufallsstimme entschied im Frühjahr 1848 in der Revisionskommission der Bundesverfassung, dass heute nicht das Volk den Bundesrat wählt. Wäre damals das Verhältnis nicht 10 zu 9 für die Wahl durch das Parlament herausgekommen, wäre uns heute die Volkswahl eine Selbstverständlichkeit. Eine knappe Minderheit vertrat die Meinung, die Bundesregierung solle nicht zum Spielball kantonaler Interessen und abgekarteter Wahlkombinationen werden. Doch die Mehrheit argumentierte, die beiden Parlamentskammern seien besser als das Wahlvolk in der Lage, ein geeignetes Team für den Bundesrat zusammenzustellen.
Allerdings gingen die Gründerväter unseres Bundesstaates noch da ...
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