Gemäss Artikel 17 des Parlamentsgesetzes ist die Sache klar: «Das Gesuch um Aufhebung der Immunität wird von der zuständigen Kommission desjenigen Rates zuerst behandelt, dem das beschuldigte Ratsmitglied angehört.» Im Fall Christoph Blocher war das der Nationalrat. Dieser lehnte die Aufhebung der Immunität des SVP-Politikers bekanntlich im ersten Durchgang zumindest teilweise ab. Der Ständerat weigerte sich indes, auf das Anliegen überhaupt einzutreten, und schloss damit die Gewährung der Immunität a priori aus.
Auch dieser Fall ist im Gesetz vorgesehen. «Stimmen die Beschlüsse der beiden Kommissionen über das Eintreten auf das Gesuch oder die Aufhebung des Gesuches nicht übe ...
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