Queen Mums Lego-Burg: Das Castle of Mey ist das nördlichste Schloss auf dem britischen Festland. König Charles erbte es von seiner Grossmutter – mit einem viktorianischen Garten, einer Farm und einem spektakulären Blick auf die Orkney-Inseln. Besonders sehenswert ist der royale Kitsch
Als wär’s ein Stück von James Bond: Das sächsische Schloss Colditz ist in Grossbritannien bekannter als in Deutschland. Im Zweiten Weltkrieg diente es als – freilich undichtes – Kriegsgefangenenlager der Nazis. Jetzt ist die abenteuerliche Geschichte der prächtigen Anlage neu zu entdecken
Mad in Germany: Wer den Exzess liebt, reist heutzutage nach Deutschland – natürlich Vollgas auf der Autobahn. Die Masslosigkeit ist überall, in Technoklubs, Grossbordellen und an Volksfesten
Liebeserklärung an Cornwall: Die einzigartige Region im Südwesten Grossbritanniens glänzt landschaftlich und kulturell. Eine Sommerreise in ein europäisches Paradies, auf den Spuren des heutigen Königs
Liebeserklärung an Cornwall: Die einzigartige Region im Südwesten Grossbritanniens glänzt landschaftlich und kulturell. Eine Sommerreise in ein europäisches Paradies, auf den Spuren des heutigen Königs
Ein Reich in bester Verfassung: König Charles III. ist seit fünfzehn Jahren Herr von Dumfries House. Er hat den vereinsamten Landsitz im Südwesten Schottlands aufwendig renoviert. Heute dient ihm das prächtige Anwesen zur Ausstellung seiner Einstellungen, wie ein Besuch zeigt
Champagner, Sex und royale Romantik: Fast wäre Prinz Bertie als unzüchtiger Thronfolger in die Geschichte eingegangen. 1901 wurde Edward VII. mit knapp 60 Jahren doch noch König von Grossbritannien. Das Vermächtnis des Lebemanns ist im Instagram-Zeitalter aktueller denn je
Seine Plakate offenbaren den Geist Russlands: Eine Ausstellung in Berlin zeigt faszinierende Werbeplakate aus der Sowjet-Zeit. Ihr Sammler ist ein Deutscher, der bis Kriegsbeginn Bankmanager in Moskau war
Mad in Germany: Wer den Exzess liebt, reist heutzutage nach Deutschland – natürlich Vollgas auf der Autobahn. Die Masslosigkeit ist überall, in Technoklubs, Grossbordellen und an Volksfesten
Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.
Unzulässig sind:
Antisemitismus / Rassismus
Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
Kommentare, die kommerzieller Natur sind
Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.
Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.