Die Venedig-Kommission, das juristische Beratungsgremium des Europarats, hat die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahlen im Dezember 2024 scharf kritisiert. Dies berichtet das Onlineportal Tichys Einblick.

«Die Annullierung eines Teils der Wahlen oder der Wahlen als Ganzem kann nur unter sehr aussergewöhnlichen Umständen als Ultima Ratio und unter der Bedingung zugelassen werden, dass Unregelmässigkeiten im Wahlprozess das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnten», so die Kommission. Und weiter: «Die Befugnis der Verfassungsgerichte, Wahlen von Amts wegen für ungültig zu erklären, sollte – wenn überhaupt – auf aussergewöhnliche Umstände beschränkt und klar geregelt sein, um das Vertrauen der Wähler in die Legitimität der Wahlen zu sichern.» Die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts beruhe auf geheimen, nicht überprüfbaren Dokumenten, was einen gefährlichen Präzedenzfall schaffe.

In ihrem am 28. Januar veröffentlichten Bericht betont die Kommission, dass Wahlen nur unter aussergewöhnlichen Umständen annulliert werden dürften – und nur dann, wenn klare Beweise eine Manipulation belegten. Der Ausschluss des rechten Kandidaten Calin Georgescu wurde mit angeblicher russischer Einflussnahme begründet, doch Kritiker sehen darin einen politisch motivierten Eingriff.

Gabriel Elefteriu, Vizechef des Rats für Geostrategie, erklärte, die vorgelegten Dokumente enthielten keine belastbaren Beweise für russische Einmischung. Auch die prowestliche Kandidatin Elena Lascorni forderte von der Regierung eine Erklärung.

Die Venedig-Kommission warnt davor, demokratische Wahlen auf Grundlage geheimer Informationen aufzuheben. Solche Entscheidungen müssten fundiert, transparent und überprüfbar sein. Andernfalls könne das Vertrauen in demokratische Institutionen erheblichen Schaden nehmen.