Die Kommissionskollegen im Nationalrat wollen seine parlamentarische Immunität aufheben: Andreas Glarner soll durch die Justiz belangt werden können.

In einem Tweet nach mörderischen Messerattacken islamistischer Täter in Deutschland hatte er geschrieben: «Sollten wir nicht langsam einer Religion Einhalt gebieten, deren Angehörige ihren Forderungen nach Kopftuch, Sonderrechten, Kalifaten, Minaretten, Gebetsrufern, Scharia-Gerichten usw. durch Sprengstoffanschläge, Angriffe auf Weihnachtsmärkte und Messerattacken auf unbescholtene Bürger Nachdruck verleihen …»

Für eine solche Meinungsäusserung wird man heute also in der Schweiz verfolgt. Und sie reicht aus, dass ein gewählter Nationalrat von seinen Kollegen im Stich gelassen wird.

Die Immunität der Volksvertreter ist dazu da, damit diese Volksvertreter jenen Teil des Volks vertreten können, der sie gewählt hat. Sie ist dazu da, dass die politische Auseinandersetzung nicht durch juristische Fouls ausgeschaltet wird.

Nach einem solchen Foul riecht aber dieser Fall. Glarner hat kein Kind geschändet, und er hat niemanden umgebracht. Er hat das getan, wozu er da ist und wozu ihn seine Wähler gewählt haben: Er hat ein politisches Problem und politische Missstände angesprochen.

Man kann seine Meinung teilen oder nicht. Aber sie verfolgen, verbieten?

Nein. Der Eindruck drängt sich auf, dass sich die Kommissionsmitglieder an einem pointierten Kollegen rächen, der ihnen mit seiner scharfen Zunge und seinem scharfen Verstand ein Dorn im Auge ist.

Was sie dabei übersehen: Sie sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen. Und sie gefährden die Demokratie und das Grundrecht auf Meinungsäusserung.

Glarner ist schon jetzt ein Held der Redefreiheit. Wird er verurteilt, wird er noch zu ihrem Märtyrer.