«Die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts sind derzeit nicht gegeben.» So begründet der Bundesrat seinen Verzicht, den Geschlechter-Eintrag im Personenregister zu erweitern.

Wer sich als non-binär identifiziert, muss sich demnach auch künftig als Frau oder Mann eintragen lassen.

Der Bundesrat schreibt: Mit der Einführung eines dritten Geschlechts seien «weitreichende Konsequenzen verbunden». Nicht nur die Verfassung müsste angepasst werden, sondern auch zahlreiche Gesetze und Verordnungen.

Oder etwa die Militärdienstpflicht wie auch das Sozialversicherungsrecht.

«Das binäre Geschlechtermodell ist nach wie vor stark in der Gesellschaft und im alltäglichen Leben verankert», heisst es im Text. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, auch künftig daran festzuhalten.

Der Bundesrat reagierte mit seinem Bericht auf zwei Postulate. Der Nationalrat hatte sie vor fünf Jahren angenommen.