CDU-Politiker Philipp Amthor widerspricht der Deutung, dass die geplante Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz eine einklagbare Verpflichtung des Staates begründe. Die Formulierung «Klimaneutralität bis 2045» diene lediglich als Zweckbestimmung für neue Investitionen, nicht aber als bindendes Staatsziel, schreibt Amthor in einem Gastbeitrag für die Welt.

Hintergrund der Debatte ist ein Kompromiss zwischen Union, SPD und Grünen, der ein Sondervermögen für Infrastruktur- und Klimainvestitionen ermöglicht. Kritiker befürchten, dass mit der Grundgesetzänderung Behörden und Gerichte künftig gezwungen sein könnten, Entscheidungen zugunsten von Klimaschutzmassnahmen zu treffen.

Amthor stellt klar: «Die Frage, wie ‹Klimaneutralität bis 2045› zu erreichen ist, bleibt eine genuin politische Frage, aber keine zwingende Vorgabe des Verfassungsrechts. Wer seriös über verfassungsverbindliche Staatsziele reden will, muss diese von Kompetenznormen unterscheiden. Während Erstere eine objektiv-rechtliche Handlungspflicht des Staates begründen können, begründen Letztere lediglich eine Handlungsmöglichkeit des Staates.» Der Begriff sei nicht mit anderen Staatszielen wie dem Sozialstaat oder dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vergleichbar, schreibt Amthor. Eine juristische Verpflichtung für den Gesetzgeber entstehe dadurch nicht. Der CDU-Politiker plädiert dafür, Klimaschutz weiterhin durch parlamentarische Mehrheiten und nicht durch gerichtliche Entscheidungen zu gestalten. «Die Legitimation für etwaige weitreichende Klimaschutzmassnahmen müssen zuallererst die Wählerinnen und Wähler erteilen und nicht die Gerichte», so Amthor.