Einer der höchsten Richter der Schweiz hat ein vernichtendes Urteil über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefällt. Er habe das Vertrauen in dieses Gericht «komplett verloren» sagte Thomas Stadelmann, Richter am Bundesgericht, in einem Interview mit der Zeitung Schweiz am Wochenende.
Als Grund nannte er das vom EGMR verhängte Klimaurteil gegen die Schweiz. Der Gerichtshof hatte im April einer Klage von meist älteren Schweizerinnen stattgegeben. Sie hatten geltend gemacht, dass die unzureichenden Klimaschutzmassnahmen der Schweiz sie persönlich benachteiligen würden. Dieses Urteil sei «absurd», so Stadelmann. Er sieht darin ein Beispiel für richterlichen Aktivismus und wirft dem Gerichtshof vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. «Seine Aufgabe besteht darin, die Europäische Menschenrechtskonvention zu interpretieren und nicht das Pariser Klimaabkommen anzuwenden», sagte er.
Stadelmann kritisierte die häufig aus seiner Sicht unverständlichen und überzogenen Begründungen der Urteile des EGMR. «Richterinnen und Richter sollten Gesetze auslegen, nicht selbst Gesetze schaffen», meinte er. Der Strassburger Gerichtshof agiere zunehmend unkontrolliert und ohne notwendiges Korrektiv.
Die Schweiz ist quasi die Wiege der Menschenrechte, das erste Land weltweit, das sich schon vor einigen hundert Jahren zur Neutralität nach aussen und zur direkten Demokratie als Staatsmodell bekannte. Das Gericht in Strassburg hat überbissen. Den nicht EU-Land konnte man eins auswischen. In der EU würden wir nur gepiesackt und zur Kasse gebeten. Die Schweiz sollte aus der EMRK austreten, sie hat diesen Club nicht nötig, um zu beweisen, dass sie ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Wir müssen dieses Urteil, dass ein paar alte Chez Guerras-Kämpfer initiert haben, nicht akzeptieren. Die Altherrschaften sind nichts weiteres als reine Egoisten, die nur an sich selbst denken. Sie scheinen vor Langeweile und Kreativitätslosigkeit in ihrem Umfeld einen Weg einzuschlagen, dessen Sinnlosigkeit noch grösser ist, als ihr Verstand.
Die Richter des EGMR werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus Listen mit je drei Kandidaten gewählt, die von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurden. D. h. diese Richter werden nach der politischen Präferenz der jeweiligen Regierungen ausgesucht. Womit eine politische Unabhängigkeit bzw. Neutralität nicht mehr gewährleistet ist. Ähnlich läuft es beim EuGH der EU - mit dem Unterschied, dass diese direkt von den jeweiligen EU-Regierungen bestimmt werden.