Deutschlands grüne Aussenministerin Annalena Baerbock hat das von ihrer eigenen Partei erkämpfte Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen missachtet. Dies berichtet die Bild-Zeitung. Am 23. Juni startete ihr Flugzeug um 23.54 Uhr, 54 Minuten nach Beginn des eigentlichen Verbots. Der Flug führte sie nach einem Besuch des Deutschland-Schweiz-Spiels direkt nach Luxemburg, wo am nächsten Morgen ein EU-Aussenministertreffen stattfand.

Das hessische Wirtschaftsministerium, das für die Genehmigung zuständig ist, erklärte, das «öffentliche Interesse» habe den Flug legitimiert. Baerbock flog nicht wie andere Regierungsmitglieder nach Berlin zurück, sondern aufgrund ihres nächsten Termins nach Luxemburg. Diese Sondergenehmigung sorgt jedoch für Kritik, da die Grünen vor der EM jeden Versuch bekämpften, das Nachtflugverbot zu lockern.

Für besonderen Wirbel sorgt die Flugstrecke von nur 184 Kilometern. Stefan Naas (FDP) bezeichnete das Vorgehen als «grüne Doppelzüngigkeit», da die Grünen im Wahlkampf Kurzstreckenflüge verteuerten wollten, um sie unattraktiv zu machen. Die Kosten des Fluges übernimmt der Steuerzahler.

Die Grünen hatten stets betont, das öffentliche Interesse sei kein Argument für Ausnahmen des Nachtflugverbots, alle Spielorte seien gut mit dem Bahnnetz verbunden. Vor der EM hatten die Frankfurter Grünen argumentiert, die Spieler könnten auch ohne Aussetzung des Verbots weiterfliegen.

Baerbocks Auswärtige Amt verteidigt den Nachtflug. Nur: Die Aussenministerin selbst hatte im letzten Wahlkampf noch erklärt, Kurzstreckenflüge so teuer machen zu wollen, dass sie sich nicht mehr lohnen.