Das ZDF muss falsche Behauptungen über das sogenannte Geheimtreffen in Potsdam und angebliche Deportationspläne korrigieren. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau untersagte das Gericht dem Sender, unbelegte Darstellungen wie die Planung der «Abschiebung von Millionen Menschen, auch solcher mit deutschem Pass», weiterzuverbreiten.
Hintergrund ist ein Correctiv-Bericht, den das ZDF in seinen Nachrichtenformaten ohne eigene Überprüfung als Fakten dargestellt hatte. Besonders kritisiert wurde die Aussage des Senders, es sei auch um die Infragestellung der «Legitimität demokratischer Wahlen» gegangen. Das Gericht stellte klar, dass solche Behauptungen unbelegt und unzulässig seien.
Das ZDF verteidigte sich mit der Begründung, die Inhalte von Correctiv übernommen zu haben, da für eigene Recherchen keine Zeit gewesen sei. Diese Argumentation stiess auf scharfe Kritik, unter anderem von Anwalt Carsten Brennecke, der mangelnde journalistische Sorgfalt bemängelte. Bereits zuvor hatte der NDR in einem ähnlichen Verfahren eine Niederlage erlitten.
Zum Glück sind noch nicht alle Gerichte Opfer des "Marsches durch die Institutionen" geworden.
Correctiv ist ein Konstrukt von SPD / GRÜNEN um Lügen zu verbreiten u. wird mit Steuergeldern am laufen gehalten. Das ZDF ist ein linker Lügensender der mit einer undemokratischen Zwangsgebühr über Wasser gehalten wird. Beides muss sofort beendet werden !
Leider (!) ist die Aussage, das ZDF müsse seine Berichterstattung „korrigieren“, nicht korrekt. Das LG Hamburg hat dem Zentralorgan Diskriminierender Fakes lediglich untersagt, seine Falschmeldung weiterzuverbreiten. Mehr behauptet auch die Bezugsquelle „Tichys Einblick“ nicht. Eine Korrektur, also der öffentlich ausgestrahlte Widerruf, kann erst im Hauptsacheverfahren angeordnet werden. Dafür muss sich die Justiz – im Unterschied zum Staatsfunk – die nötige Zeit nehmen. Dann ist Gras über die S