Das ZDF muss falsche Behauptungen über das sogenannte Geheimtreffen in Potsdam und angebliche Deportationspläne korrigieren. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau untersagte das Gericht dem Sender, unbelegte Darstellungen wie die Planung der «Abschiebung von Millionen Menschen, auch solcher mit deutschem Pass», weiterzuverbreiten.

Hintergrund ist ein Correctiv-Bericht, den das ZDF in seinen Nachrichtenformaten ohne eigene Überprüfung als Fakten dargestellt hatte. Besonders kritisiert wurde die Aussage des Senders, es sei auch um die Infragestellung der «Legitimität demokratischer Wahlen» gegangen. Das Gericht stellte klar, dass solche Behauptungen unbelegt und unzulässig seien.

Das ZDF verteidigte sich mit der Begründung, die Inhalte von Correctiv übernommen zu haben, da für eigene Recherchen keine Zeit gewesen sei. Diese Argumentation stiess auf scharfe Kritik, unter anderem von Anwalt Carsten Brennecke, der mangelnde journalistische Sorgfalt bemängelte. Bereits zuvor hatte der NDR in einem ähnlichen Verfahren eine Niederlage erlitten.