Die Jungen Grünen, der politische Kindergarten der rot-grünen Priesterkaste, haben eine Volksinitiative lanciert, welche im kommenden Februar zur Abstimmung gelangen wird. In Kurzform wird sie Umweltverantwortungs-Initiative genannt. Da kann man ja wohl nicht dagegen sein, nur weil sie von den Jungen Grünen stammt. Auch aus dieser politischen Ecke kann ja mal etwas Gescheites kommen, und die Umwelt wollen wir schliesslich alle schützen.

Der vollständige und sperrige Name der Initiative macht allerdings misstrauisch: «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen».

Man fragt sich: Soll da wieder einmal die Welt gerettet werden? Und in der Tat erweist sich die Initiative bei näherem Zusehen als Wolf im Schafspelz. Es lohnt sich, den vollständigen Text zu lesen, mit dem die Bundesverfassung ergänzt werden soll.

Gemäss dem vorgeschlagenen Artikel 94a sollen wirtschaftliche Tätigkeiten nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen dürfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Der Pferdefuss findet sich in Absatz 2 des vorgeschlagenen Verfassungsartikels.

Danach stellen Bund und Kantone die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.

Die Jungen Grünen haben hier das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgekupfert. Das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz!

Der Name ist so monströs wie die sich dahinter verbergende Bürokratie. Gepriesen sei die schweizerische Demokratie, in der ein solches Bürokratiemonster in der Volksabstimmung keine Chance hätte!

Auch wenn es schwerfällt, das zu glauben: Die Jungen Grünen geben sich damit nicht zufrieden. Während in Deutschland «nur» Unternehmen mit über tausend Beschäftigten betroffen sind, wollen die Jungen Grünen ausnahmslos alle in der Schweiz wirtschaftlich Tätigen erfassen, also auch das kleinste KMU, das irgendwo auf dieser Welt ein Kleinteil fertigen lässt.

Und der schweizerische Unternehmer ist nicht etwa selbstverantwortlich, sondern Beamte von Bund und Kantonen müssen die Überprüfung vornehmen. Welchen bürokratischen Aufwand das für Bund und Kantone bedeuten würde, die auch im Ausland nicht nur Ressourcenverbrauch und Schadstoffausstoss, sondern zusätzlich die Sozialverträglichkeit schweizerischer Unternehmen überprüfen müssten, kann man sich unschwer ausmalen.

Im normalen Leben hätte eine solche Volksinitiative in der Schweiz keine Chance. Aber nach den in jüngster Zeit zu beobachtenden politischen Entwicklungen in Bund und Kantonen bin ich ziemlich skeptisch geworden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine stark erweiterte und ergänzte Fassung eines zuerst in der NZZ erschienenen Essays vom 18. Dezember 2024.

Christian J. Huber ist ehemaliger SVP-Regierungsrat und Jurist. Er wohnt in Pfäffikon ZH.