2016 vergewaltigte der Afghane Hussein K. die Studentin Maria L. in Freiburg. Er würgte die junge Frau bis zur Bewusstlosigkeit und legte sie daraufhin zum Sterben in die Dreisam, wo sie ertrank. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass K. schon bei seiner Einreise nicht mehr minderjährig war und bereits in Griechenland im Gefängnis sass, weil er eine Frau die Klippen hinabgeworfen hatte. K. hätte also, wenn man einen simplen Fingerabdruckabgleich vorgenommen hätte, nie Asyl in Deutschland erhalten und hätte abgeschoben werden müssen.

Der bekannteste Fall ist wohl der des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri. Am 19. Dezember 2016 steuerte Amri einen LKW in den Berliner Weihnachtsmarkt. Dreizehn Personen starben. Mindestens 67 wurden verletzt. Zuvor tingelte Attentäter Amri mit mindestens vierzehn verschiedenen Identitäten durch Deutschland, lebte davor mehrere Jahre in Italien und sass dort sogar im Gefängnis. Danach reiste er in die Schweiz, wo er bis zu seiner Einreise nach Deutschland 2015 blieb. Amris Asylantrag wurde abgelehnt, dennoch wurde der Mann, der als Islamist beobachtet wurde, nicht abgeschoben, da er keine gültigen Ausweisdokumente besass. So erhielt Amri eine Duldung.

2017 erwürgte der abgelehnte Asylbewerber Souleymane T. aus Mali die Prosituierte Lica L. Obwohl sein Asylantrag relativ schnell abgelehnt wurde (er reiste ebenfalls erst 2017 nach Deutschland ein), wurde er nicht direkt abgeschoben, da er keine gültigen Ausweispapiere besass. Die Ausländerbehörde beantragte deshalb Passersatzpapiere in Mali. In Abschiebehaft kam der Asylbewerber trotz eines anderen Körperverletzungsdeliktes allerdings nicht. Seine Duldung wurde verlängert.

2018 vergewaltigte und erwürgte der abgelehnte Asylbewerber Ali B. die erst 14-jährige Susanna F. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass die zehnköpfige Familie, mit der B. kam, falsche Angaben gemacht hatte. Kein einziges Familienmitglied war im Besitz eines Ausweisdokuments, der Familienname falsch. Alle Asylanträge der Familie, ausser für ein Kind, wurden abgelehnt. Die Familie reichte 2017 Klage gegen diese Entscheidung, allerdings ohne Begründung. In den siebzehn Monaten bis zur Wiederausreise nach der Tat wurde eine Begründung nie nachgereicht, und obwohl die diese binnen eines Monats hätte nachgereicht und die Klage nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist von Amts wegen ohne Weiteres hätte abgewiesen werden müssen, blieb das Verwaltungsgericht untätig und das vorläufigen Aufenthalt gestattende Verfahren weiter anhängig.

Ebenfalls 2018 schnitt ein 20-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan dem 85-jährigen Rentner Dietrich P. im Schlaf die Kehle durch. Der junge Mann hatte eine Duldung bis Ende Januar 2019. Besonders tragisch: Die Tochter des Opfers war in der Flüchtlingshilfe aktiv, vermittelte dem Täter den Job beim Vater.

Im selben Jahr, 2018, wurde der Allgemeinmediziner Dr. Joachim Tüncher in seiner Praxis in Offenburg von einem abgelehnten somalischen Asylbewerber erstochen. Dem Täter wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert. Souleiman A. kam 2015 nach Deutschland. 2017 erhielt er einen subsidiären Schutzstatus. Wenige Jahre nach der Tat bekam er Freigang von der Psychiatrie. 2023 wurde er schliesslich nach Somalia abgeschoben. Souleiman A. erhielt einen dreistelligen Euro-Betrag und Medikamente, die seine Schizophrenie in Schach halten sollen.

2019 schlug der somalische Asylbewerber Ali M. Rentner Detlef Janetzky anlasslos auf offener Strasse halbtot. Der Rentner war danach ein Pflegefall, konnte sich an sein früheres Leben nicht mehr erinnern und verlor ein Auge. Er starb 2020 an den Folgen der Attacke. Ali M. kam 2015 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde bereits 2017 abgelehnt.

2020 stach der damals zwanzigjährige Syrer Abdullah al-Haj Hasan in Dresden auf ein schwules Touristenpärchen ein. Thomas L. wird getötet, sein Partner, Oliver L., lebensgefährlich verletzt. Bereits 2017 war der Täter als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Zuletzt lebte er mit einer Duldung in Deutschland, war also abgelehnter Asylbewerber.

2021 erstach der somalische Asylbewerber Abdirahman Jibril A. in Würzburg drei Frauen und verletzte fünf weitere Menschen schwer. A. war 2015 nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt jedoch subsidiären Schutz.

Im Oktober 2022 ersticht der abgelehnte somalische Asylbewerber Liban M. in Ludwigshafen zwei junge Maler auf offener Strasse. Den abgetrennten Arm des einen warf er auf den Balkon seiner Ex-Lebensgefährtin. Liban M. lehnte jede Behandlung aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie ab. Statt einer Abschiebung gab es die Unterbringung in der Psychiatrie. Vor Gericht zeigte Liban M keine Reue. «Es war eine kriegerische Auseinandersetzung. Ich hatte gekämpft und es ist eben passiert», gestand er.

2023 erstach der abgelehnte Asylbewerber Ibrahim A. das junge Pärchen Ann-Marie K. und Danny P. Drei weitere Personen wurden lebensgefährlich bis schwer und zwei weitere leicht verletzt. Eines der verletzten Opfer beging später Selbstmord. Ibrahim A. Ist als Palästinenser staatenlos, weshalb er trotz abgelehnten Asylbescheids subsidiären Schutz erhielt. Von 2015 bis 2021 liefen 24 Ermittlungsverfahren gegen A., unter anderem wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung, Drogendelikten, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Sachbeschädigung und Leistungserschleichung.

2024 ersticht der abgelehnte afghanische Asylbewerber Suleiman A. den Polizisten Rouven L. in Mannheim und verletzt fünf weitere Menschen, darunter sein eigentliches Ziel, den Islamkritiker Michael Stürzenberger, schwer. A. kam 2013 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2014 abgelehnt. Er heiratete eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft und bekam mit ihr ein Kind. Im Zuge dessen erhielt er neun Jahre später ein Bleiberecht.