Schon der Titel der Medienmedienmitteilung des Bundesrats vom 13. November ist ein Musterbeispiel von Behördenpropaganda: «Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung».

«Schutz der Bevölkerung»? Klingt gut. Doch damit fängt die Irreführung bereits an. Verfasst und gesteuert hat das Geschäft und die Mitteilung das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Inhalt: Das BAG habe die von der WHO beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) analysiert und für gut befunden. Innenpolitisch bedeutsam ist die Behauptung, es seien keine «Gesetzesänderungen notwendig, um die Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen». Der Bundesrat will lediglich eine Vernehmlassung durchführen.

Damit tritt ein, was Kritiker befürchtet haben: Der Bundesrat will die Änderungen der IGV an Volk und Parlament vorbeischmuggeln.

In der Medienmitteilung steht kein Wort darüber, wie der Mechanismus der WHO zur Inkraftsetzung der revidierten IGV funktioniert: Erklärt die Schweiz innert einer Frist von wenigen Monaten nicht ein sogenanntes Opting-out, hat sie die neuen Bestimmungen automatisch übernommen.

Und diese Vorschriften sind, das schreibt der Bundesrat richtig, «rechtlich bindend». Ihre Auswirkungen sind weitreichend: Der WHO-Generaldirektor kann in Eigenregie einen weltweiten «Gesundheitsnotstand» und massive Massnahmen anordnen. Und die Schweiz muss sie – «rechtlich bindend» – umsetzen.

Die WHO hat aus ihrem Versagen in der Covid-Pandemie nicht nur nichts gelernt, sondern daraus auch noch die falschen Schlüsse gezogen: Sie verstärkt ihre Macht, ihren planwirtschaftlichen Zentralismus und Dirigismus. Was eine gesundheitliche Notlage ist und was wir in einer solchen tun müssten, würden nicht mehr wir selber bestimmen, sondern der Eritreer Tedros Adhanom Ghebreyesus und seine mit globaler Durchsetzungsmacht befugten WHO-Funktionäre.

Wie umfassend und anmassend diese Macht ist, zeigt auch dieser in einem Anhang versteckte Passus: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Rede- und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Bekämpfung von «Desinformation» einzuschränken und die WHO als allein selig machendes Wahrheitsministerium anzuerkennen.

Will der Bundesrat die Souveränität der Schweiz und ihrer Bürger also nicht nur in gesundheitspolitischen Fragen wahren und die demokratischen Prozesse berücksichtigen (Parlaments- und Volksentscheid), dann steht ein Resultat der Vernehmlassung zu den IGV bereits fest: Er muss das Opting-out ergreifen.

Sonst sind wir out.