Seit mehr als zehn Jahren steht es in der Bundesverfassung, weil die Bevölkerung 2014 der SVP-Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt hat.

Art. 121a besagt, die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländern eigenständig. Zudem verbietet die Bundesverfassung ausdrücklich den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die dieser Bestimmung widersprechen.

Nur: Der Bundesrat und das Parlament weigern sich bis heute, den Verfassungsartikel umzusetzen.

Stattdessen möchte der Bundesrat jetzt mit der EU einen Vertrag unterzeichnen. Dieser beinhaltet eine Schutzklausel, die es dem Bundesrat unter bestimmten Bedingungen erlauben soll, Schutzmassnahmen gegen eine unkontrollierte Zuwanderung zu ergreifen.

Mike Egger, St. Galler SVP-Nationalrat, stellt dem Bundesrat mittels einer diese Woche eingereichten Interpellation drei Fragen:

  1. Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen dem neuen EU-Vertragspaket und Artikel 121a der Bundesverfassung, der eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente vorsieht?
  2. Hat der Bundesrat die EU darauf hingewiesen, dass die Schweiz gemäss der Bundesverfassung verpflichtet ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, und dass die EU daher keine Bedingungen für die Steuerung stellen kann?
  3. Ist der Bundesrat bereit, das EU-Vertragspaket einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, um der Stimmbevölkerung die Entscheidung über die Auflösung des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertragspakets und der Bundesverfassung zu überlassen?

Unabhängig davon, wie der Bundesrat antworten wird. Die Anhänger des EU-Anbindungsvertrags stehen vor einem weiteren Problem. Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn ausgerechnet die nie umgesetzte Masseneinwanderung helfen würde, das Brüsseler Abkommen zu bodigen.