Das Bundeskanzleramt verweigert die Einsicht in Dokumente zum Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Ein Antrag der Bild-Zeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde nach sieben Monaten abgelehnt. Begründung: Eine Offenlegung könnte «nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen» haben und die «Stellung […] der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft negativ beeinträchtigen».

Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Kommunikation des Kanzleramts mit dem russischen Staatskonzern Gazprom, der Nord Stream 2 AG sowie der EU-Kommission und anderen Ministerien.

Juristisch steht die Entscheidung auf wackeligen Beinen: Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Berlin das Bundeswirtschaftsministerium zur Offenlegung von Dokumenten über Nord Stream 2 verpflichtet. Damals zeigte sich, wie stark sich deutsche Regierungsvertreter – darunter der frühere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) – für das Projekt eingesetzt hatten.

Die Pipeline, die die Bundesrepublik enger an russisches Gas binden sollte, wurde kurz vor ihrer Inbetriebnahme infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine von Deutschland gestoppt. Im September 2022 kam es dann zur Sabotage an den Leitungen. Wer dahintersteht, ist nach wie vor unklar.