Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht die Schweiz in einer Klage der Klimaseniorinnen schuldig.

Der Verein hatte beanstandet, die schweizerischen Behörden ergriffen nicht genügend Massnahmen dafür, den Klimawandel zu bekämpfen – was Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Dieser schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die Klimaseniorinnen hatten konkret beklagt, dass die unzureichenden Klimaschutzmassnahmen der Schweizer Behörden ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen würden. Das Urteil des Gerichtshofs könnte als wegweisend betrachtet werden, da es das erste Mal ist, dass ein Staat wegen mangelnder Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels verurteilt wurde.