Wien zieht die Schraube an. Am Donnerstag beschliesst das Parlament «Impfpflicht: Umsetzung», was angesichts der Mehrheitsverhältnisse eine Formsache ist. Dann gilt ab Anfang Februar im ganzen Land für alle ab 18 Jahren der Impfzwang, und ab Mitte März werden diejenigen gebüsst, die sich dem Impfdiktat verweigern. Das sogenannte Kontrolldelikt wird mit Geldstrafen von 600 Euro bis 3600 Euro geahndet.

Befreit von der Impfpflicht sind unter anderem «schwangere Personen für die Dauer der Schwangerschaft», wobei – die Bürokraten wollen es ganz genau wissen – der «Eintrag des Ausnahmegrundes in das Zentrale Impfregister» notwendig ist, wie das für Gesundheit zuständige Bundesministerium festlegt.

Das Obligatorium ist nicht nur juristisch umstritten. Es ist vor allem medizinisch irrational. Denn inzwischen, sagt die Wiener Professorin für Epidemiologie Eva Schernhammer, habe sich auch in Österreich die Omikron-Variante durchgesetzt: Deren Anteil an den positiven Corona-Testst betrage im Land «fast 100 Prozent». Mittlerweile weiss man, dass diese Variante zwar hoch ansteckend, aber nicht lebensgefährlich ist. Der Krankheitsverlauf ist milde.

Eine Impfpflicht für alle kann deshalb nicht im öffentlichen Interesse liegen. Es gibt keine einzige Studie, die die Wirksamkeit der Impfung beweist, die auf die Abwehr der bisherigen Varianten «trainiert» ist, nicht aber auf die neueste. Bevor die Impfung mit der Begründung zur Pflicht erklärt wird, damit die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern, müsste nachweisbar sein, dass damit eine Infektion oder Übertragung für alle verhindert wird.

Wenn damit bloss schwere Folgen wie Krankenhausaufenthalte oder Tod verhindert werden, ist das für die Begründung eines allgemeinen Obligatoriums aus medizinischer Sicht nicht ausreichend.