Falls Ursula von der Leyen nach der Europawahl im nächsten Monat erneut Präsidentin der EU-Kommission wird, schleppt sie ein paar unangenehme Altlasten mit sich herum.

Heikelster Fall: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat diese Woche eine Anhörung möglicher Beteiligter über einen Fall auf nach der Wahl verschoben, in dem von der Leyen die Hauptrolle spielt. Es geht um ihre Beziehungen zum Pharmakonzern Pfizer: Der belgische Handelslobbyist Frédéric Baldan wirft der Kommissionspräsidentin vor, sich Amtsbefugnisse angemasst, öffentliche Dokumente vernichtet, unrechtmässige Interessen verfolgt sowie sich der Korruption schuldig gemacht zu haben.

Die EPPO muss zunächst entscheiden, ob in dem Verfahren belgische Strafermittler oder die EU-Behörden zuständig sind. In Baldans Beschwerde geht es konkret um Verhandlungen zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla. Angeblich sollen sie per SMS über einen Impfstoff-Kaufvertrag während der Corona-Zeit verhandelt haben. Ein Kommissionssprecher weist das zurück.

Der belgische Lobbyist ist dagegen der Ansicht, dass die Art und Weise, wie diese Gespräche stattfanden, den öffentlichen Finanzen seines Landes und dem Vertrauen in die EU-Institutionen geschadet haben. Die EPPO bestätigt, dass sie «eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Berichten und Beschwerden» erhalten habe, die darauf abzielen, «den Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union» zu untersuchen. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren jetzt verschoben hat, bedeutet eine Art Gnadenfrist für von der Leyen.

Damit jedoch nicht genug. Nicht so recht passt zu ihrem Green Deal, dass von der Leyen eine intensive Nutzerin von Privatjets ist. Sie absolvierte in den Corona-Jahren 2021 und 2022 nach eigenen Angaben 57 Privatflüge. Die übrigen 26 Mitglieder der Kommission kamen zusammen auf 29 Reisen.

Ein anderes Thema hat sich dagegen fast erledigt: Die Kommissionspräsidentin wohnt seit ihrer Ernennung in einer kleinen Wohnung im zentralen Verwaltungsgebäude der Brüsseler Behörde, dem Berlaymont-Gebäude. Sie erhält für ihre Unterkunft eine stattliche Zulage, von der nur ein kleiner Teil tatsächlich für die Wohnung draufgeht.

Immerhin fallen die Einrichtungskosten in Höhe von mehr als 70 000 Euro nicht erneut an, wenn sie eine zweite Amtszeit absolviert.