Nachdem sich Chefgouvernante Marie-Agnes Strack-Zimmermann damit brüstete, mehr als 200 Menschen pro Monat anzuzeigen, fühlten sich die Grünen offensichtlich bemüssigt, nachzuziehen. Als Verbotspartei darf man doch unmöglich von den sogenannten Liberalen überholt werden.

Und so geschah es. Diesmal traf es einen Patentanwalt aus München, der Björn Otto heisst.

Björn darf nun 45.000 Euro bezahlen, weil er Aussenministerin Annalena Baerbock als «Blödbock» und Wirtschaftsminister Robert Habeck als «Hardreck» bezeichnet hat.

Im Dezember 2022 ereignete sich die unfassbare Tat, die es fast in eine Folge «Aktenzeichen XY» geschafft hat. Der 46-jährige Jurist brachte an der Heckscheibe seines Autos ein Videolaufband an. Dort zeigte er aus Protest gegen die damals favorisierte Corona-Impfpflicht neben der Kritik und den Fotos der beiden auch Bilder von Toni Hofreiter (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Eine Zivilstreife stoppte den Übeltäter in München und beschlagnahmte das LED-Laufband. Die Polizei fragte bei den fünf Politikern an, ob sie einen Strafantrag stellen möchten. Scholz und Lindner lehnten ab. Einzig die drei Grünen – Habeck, Baerbock und Hofreiter – stimmten der strafrechtlichen Verfolgung zu. Bei einem Antragsdelikt wie Beleidigung muss die betroffene Person dem juristischen Weg zustimmen.

Am Ende des Jahres werden sich dann wohl larmoyante Grünen-Politiker in Talkshows als Opfer stilisieren, indem sie erzählen, wie oft sie Menschen angezeigt haben, weil «Hass und Hetze» im Internet immer schlimmer geworden seien. Diese Politiker haben längst aufgegeben, irgendeinen Bezug zu ihren Wählern noch herzustellen.

Widerspricht das Fussvolk ihnen, so klagen die Anzeigenhauptmeister die entsprechenden Personen weg. Die Grünen machen ihrem Ruf als Verbotspartei alle Ehre.

Das Traurige ist: Offensichtlich gibt es Gerichte, die diese politischen Schauprozesse erst möglich machen. Man kann Herrn Otto nur wünschen, dass er in Berufung geht und eine höhere Gerichtsbarkeit dieses Unrechtsurteil wieder aufhebt.