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Hälfte aller Abgewiesenen bezieht Nothilfe: Justizministerin Baume-Schneider.

Abgewiesen, aber nicht ausgeschafft

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08.02.2023
Eigentlich ist es glasklar: Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) werden auch von der Sozialhilfe ausgeschlossen und müssen die Schweiz verlassen. Nur verlassen eben viele dieser Personen unser Land nicht ...
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4 Kommentare zu “Abgewiesen, aber nicht ausgeschafft”

  • ulswiss sagt:

    Es ist falsch, dass die Kantone für Ausschaffungen zuständig sind. Soll den jeder Kanton mit den Herkunftsländern Rückführungs-Abkommen abschliessen ?

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  • bmiller sagt:

    Julian Reichelt sagt zu Recht: Länder, die ihre Leute, oft Kriminelle, nicht zurücknehmen wollen, sollen keine Entwicklungshilfe mehr bekommen. Im Fall des Palästinensers, der zwei junge Leute umbrachte, kam sofort die Replik von den Veranwortlichen , resp. jenen, die verantwortlich wären, , es gebe dort keine Ansprechpartner für eine Rücknahme. Seltsam, sagt Reichelt, für Geld hat es immer Ansprechpartner.

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  • heidipeter4145 sagt:

    Würden die bestehenden Gesetze eingehalten, z.B. Schengen , müssten alle in die Staaten zurückkehren aus denen sie in die Schweiz eingereist sind. Die meisten sind doch auf dem Landweg gekommen. Ein ganz kleiner Teil mit Flugzeug eingereiste sollte man mit Vertragsstaaten ein Lösung finden.

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  • Wenn Sie diesen Beitrag lesen, kennen Sie meine Meinung sagt:

    Wer sagt denn, daß sie ins Heimatland abgeschoben werden müssen. Ausweisen genügt. Die werden sicher selber ein Land finden, wo sie willkommen sind.

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