Eigentlich ist es glasklar: Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) werden auch von der Sozialhilfe ausgeschlossen und müssen die Schweiz verlassen.
Nur verlassen eben viele dieser Personen unser Land nicht. Die Kantone sind für die Wegweisung und Ausschaffungen zuständig, aber es hapert beim Vollzug. Zum Beispiel wegen der fehlenden Kooperation des Herkunftslandes oder der asylsuchenden Person.
Die abgewiesenen Asylsuchenden werden also weiterhin medizinisch versorgt und erhalten obendrein noch Nothilfe. Das ist nicht viel, aber immer noch besser als gar nichts.
Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass diese abgewiesenen Asylbewerber ...
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Es ist falsch, dass die Kantone für Ausschaffungen zuständig sind. Soll den jeder Kanton mit den Herkunftsländern Rückführungs-Abkommen abschliessen ?
Julian Reichelt sagt zu Recht: Länder, die ihre Leute, oft Kriminelle, nicht zurücknehmen wollen, sollen keine Entwicklungshilfe mehr bekommen. Im Fall des Palästinensers, der zwei junge Leute umbrachte, kam sofort die Replik von den Veranwortlichen , resp. jenen, die verantwortlich wären, , es gebe dort keine Ansprechpartner für eine Rücknahme. Seltsam, sagt Reichelt, für Geld hat es immer Ansprechpartner.
Würden die bestehenden Gesetze eingehalten, z.B. Schengen , müssten alle in die Staaten zurückkehren aus denen sie in die Schweiz eingereist sind. Die meisten sind doch auf dem Landweg gekommen. Ein ganz kleiner Teil mit Flugzeug eingereiste sollte man mit Vertragsstaaten ein Lösung finden.
Wer sagt denn, daß sie ins Heimatland abgeschoben werden müssen. Ausweisen genügt. Die werden sicher selber ein Land finden, wo sie willkommen sind.