Viele Schweizer leben in bescheidenen Verhältnissen. Sie bemühen sich um Arbeit. Den Gedanken, sich ans Sozialamt zu wenden, weisen sie von sich. Wirklich Bedürftigen steht ein Recht auf Sozialhilfe zu. Dagegen hat niemand etwas einzuwenden. Doch wer ist wirklich bedürftig? Kann jemand Sozialhilfe beziehen, der keine zumutbaren Anstrengungen unternimmt, selbst das Nötige zu verdienen? Und der sich um Beratungstermine foutiert?
Ein Fall aus dem Kanton Aargau hat jüngst Staub aufgewirbelt. Danach soll sich ein arbeitsscheuer junger Mann, dem die Sozialhilfe von der Gemeinde entzogen worden war, bis zum Bundesgericht durch die Instanzen gekämpft und dort – genauer bei der bundesger ...
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