Lange schien es, als wäre der Abstimmungskampf um das Sozialversicherungsgesetz gelaufen. Doch die vor allem in linken Kreisen beheimateten Gegner der «Privatschnüffler» mobilisieren auf allen Kanälen. Sie zielen vor allem auf liberale Kreise, mit juristischen Einwänden, die nicht a priori von der Hand zu weisen sind. So wird moniert, dass Privatermittler in offizieller Mission durch das Fenster eine Wohnung ausspähen und mit richterlichem Segen gar per GPS-Tracker einen Verdächtigen auf Schritt und Tritt verfolgen dürfen. Einiges bleibt wiederum unklar. Wie steht es etwa mit dem Einsatz von Drohnen? Das Gesetz schweigt sich darüber aus.
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