Monat für Monat sitzen sechs Herren und eine Dame zusammen, um über die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags in der Gastro-Branche, des sogenannten L-GAV, zu beraten. Ihre Namen sind ausserhalb der engen Verbandswelt völlig unbekannt. Sie sind von den Branchenverbänden Hotelleriesuisse und Gastrosuisse angestellt sowie von den Gewerkschaften: der Unia einerseits und der sektoreigenen Hotel- und Gastro-Union andererseits.
In den halb- bis ganztägigen Sitzungen geht es auch um die Verwendung der sogenannten Vollzugskostenbeiträge. Für sämtliche Angestellten und den Betrieb selber muss jedes Hotel und Restaurant in der Schweiz von Gesetzes wegen jährlich 89 Franken an das Gremium abl ...
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