Das Thema «Sozialmissbrauch» ist zurzeit in aller Munde. Gemeint ist in der Regel der Straftatbestand des Betrugs, wobei man partout den kleinen Profiteur ins Auge fasst, der mehr oder weniger schlau das System ausnützt. Völlig ignoriert wird dagegen die Frage, ob auch jene eine strafrechtliche Verantwortung zu tragen haben, die den «Missbrauch» erst ermöglichen – jene, die das System verwalten.
Wie zwei Controllerinnen des Zürcher Sozialdepartements öffentlich erklären, förderten amtsinterne Fallkontrollen regelmässig Hinweise auf regelwidrige Fürsorgebezüge zutage, ohne dass dies Folgen hatte. Trifft dieser Vorwurf zu, darf man sich nicht wundern, wenn die Justiz den Profit ...
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