Die Schweiz war, was den Rundfunk angeht, nicht gerade bei den Pionieren. Bereits 1896 hatte Guglielmo Marconi seine entscheidende Erfindung der Radiotelegrafie patentieren lassen. Doch erst 1923 wurde in der Schweiz die erste Bewilligung für einen Rundfunk-Versuchsbetrieb erteilt. Auch in anderen Ländern verzögerte sich die Einführung, vor allem wegen des Ersten Weltkriegs. Doch weil die Schweiz weder Kolonien besass noch Hochseeschifffahrt betrieb, fehlten kommerzielle Anreize zur Adaptation und Weiterentwicklung der neuen Nachrichtentechnologie.
1909, also lange bevor die erste Rundfunkkonzession erteilt wurde, hatte der Bundesrat die regulatorischen Weichen gestellt, indem er di ...
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