Ähnlich wie das Vollmachtenregime vor und während des Zweiten Weltkriegs bringen Notlagen regelmässig drei Schwergewichtsverschiebungen mit sich: eine Stärkung der Exekutive zulasten der Legislative, einen Verstaatlichungsschub mittels Eingriffen in die Marktwirtschaft beziehungsweise in die Handels- und Gewerbefreiheit in Form von Verboten und Stützungsmassnahmen, und natürlich eben auch eine Verschiebung der Gewichte zur Zentralgewalt zulasten der Kantone. Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung besteht in der Schweiz eine Kompetenzvermutung zugunsten der Kantone. Jede neue Bundeskompetenz braucht grundsätzlich eine verfassungsrechtliche Grundlage, die ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.