So wie die Leibes- und Geisteskraft nimmt in der Regel auch die kriminelle Energie des Menschen mit dem Alter ab, weswegen man Senioren eher selten als Angeklagte vor Gericht antrifft. Und wenn, dann hat sie oft ihr Hang zum Querulatorischen in diese Rolle gebracht, der Zwang, unbedingt Recht haben und Recht bekommen zu müssen – womöglich ist das eine Facette von Altersstarrsinn. Erwin Kistler*, 76, rekurrierte gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich, welches ihn wegen versuchter Nötigung zu zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt hatte. Das dünkte ihn komplett falsch.
Vor Obergericht erscheint er ohne Anwalt, nur mit einem grünen Mäppchen bewehrt, aus dem er ein klägliches Hà ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.