Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel schreibt in Artikel 3 («Annahmepflicht») zwar zwingend vor: «Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person un- beschränkt an Zahlung genommen werden.» Doch nach dem Willen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) wird dieser tradierte Grundsatz bald nur noch toter Buchstabe sein: Barbeträge über 100 000 Franken definiert sie als Schwarzgeld. Wer eine solche Summe für ein schönes Auto, etwas Schmuck, ein rassiges Rennpferd oder ein Grundstück in bar übergeben will, macht sich künftig der Geld- wäscherei schuldig und strafbar. Wer das Bündel Scheine, die in einem mittleren Couvert Platz finden, entgeg ...
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