Das Opfer, über dessen Vergewaltigung das Basler Appellationsgericht letzte Woche urteilte, ist wegen Falschanschuldigung bei einem vermeintlichen Sexualdelikt vorbestraft. Es war alkoholisiert in der fraglichen Nacht, machte bei der Befragung Erinnerungslücken geltend, und es hatte zuvor Sex mit einem Dritten auf der Toilette eines Klubs gehabt. Entgegen ihren ersten Aussagen war der Beschuldigte für die Frau auch kein Unbekannter.
Hatte die Frau damit ihren Anspruch auf Schutz verwirkt? War sie gar mitschuldig? Sicher nicht. Eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung. Und mit einer solchen haben wir es nach Auffassung des Gerichts unter der Leitung von Liselotte Henz (FD ...
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