Wer an einer Schweizer Universität studieren will, braucht ein schweizerisch anerkanntes Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen ausländischen Ausweis. Welche Diplome die Universitäten als gleichwertig ansehen dürfen, dazu hat das Bundesgericht 2014 einen bemerkenswerten Entscheid gefällt. Es kam zum Schluss, dass die Lissabonner Hochschulkonvention, der mehr als 50 Staaten beigetreten sind, den Ausländern einen direkten Anspruch auf Zulassung zu einer hiesigen Universität gebe. Die Universitäten dürften den Zugang nur verweigern, wenn sie nachweisen könnten, dass das ausländische Zeugnis nicht gleichwertig sei wie eine Matur. Bei der entsprechenden Prüfung rief das Bunde ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.