Psychiater im Erpressungsfall Berset: Kein Verstoss gegen Standesordnung
Am 16. September 2021 berichtete die Weltwoche im Artikel «Frau, von Bersets Truppe plattgewalzt» – mit Verweis auf Verfahrensakten – über den Umgang von Bundesrat Alain Berset mit der Frau, die ihn erpressen wollte. In diesem Zusammenhang wurde auch von einem Psychiater berichtet, der im Auftrag des Rechtsanwalts von Bundesrat Alain Berset eine psychiatrische Einschätzung über die Frau erstellte. Dabei kam er unter anderem zum Schluss, dass die Frau eine «Narzisstische Störung» habe und dass bei der Frau wohlmöglich «eine Schizophrenie ausgebrochen wäre». Die Weltwoche kam zum Schluss, dass ...
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Der Psychiater kam "unter anderem zum Schluss, dass die Frau eine «Narzisstische Störung» habe." Nun ja, da kenne ich vermutlich noch jemanden ...
"Die Ombudsstelle kam zum Schluss"..Seriös war das nicht, egal was die Ombudsstelle meint. Warum äusserte sich der Psychiater Ramseyer dann überhaupt, insbesondere da er die Frau gar nicht kannte? Zu welchem Zweck?
Sind differentialdiagnostische Überlegungen möglich und damit kein Standesverstoß oder sind womögliche differentialdiagnostische Überlegungen gemeint, die, weil hypothetisch, nicht justiziabel oder bewertbar sind. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Realsatire vom feinsten - aber: Die formierte Gesellschaft hat etwas ständestaatliches ind ist, weil sie sich selbst entkräftet, nicht zukunftsträchtig, kann sich aber verstetigen...