Nicht alles Eidgenössische wird in Zug vor dem grossen Schwing- und Älplerfest vom Wochenende mit Freude aufgenommen. Eigentlich ist die Bildung ja eine Kantonsangelegenheit, aber in einem spektakulären Urteil greift das Bundesgericht jetzt in die Zuger Domäne ein. Der Entscheid richtet sich sowohl gegen den Stadt- als auch den Regierungsrat. Im Kern rügt das Bundesgericht, dass die Zuger zwei eritreische Jugendliche, die im Herbst 2016 als Asylbewerber in die Schweiz kamen, in einen speziellen Förderkurs für Ausländer geschickt haben und nicht in eine normale Klasse auf der Sekundarstufe I. Die SVP spricht von «befohlener Integration um jeden Pr ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.