Eigentlich, sollte man meinen, müssten die Probleme ausgeräumt sein und endgültig der Vergangenheit angehören. Die Erinnerung ist noch frisch: Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um die offensiven Geschäftspraktiken der Schweizer Grossbank UBS in Amerika willigte die Schweiz in einen Vertrag ein, wonach 4450 Kundenkonten offengelegt werden mussten. Das Besondere an der Vereinbarung war, dass sie rückwirkend galt und gegen Schweizer Recht verstiess. UBS, Bundesrat und Parlament gingen auf den Deal ein, um eine Anklage gegen die Bank in den USA zu verhindern, die womöglich existenzbedrohende Ausmasse angenommen und den gesamten Wirtschafts- und Finanzplatz in Mitleidenschaft ...
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