Es war nichts weniger als ein «dringender Tatverdacht» wegen «bandenmässiger Geldwäscherei» für Drogenkartelle, den die Bundesanwaltschaft vor sieben Jahren anführte, um gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger vorzugehen. Und zwar mit allem, was ihr Apparat hergibt: Sie observierte Holenweger, hörte seine Telefone ab, jagte ihm einen verdeckten Ermittler auf den Hals und verhaftete ihn schliesslich in einer martialischen Aktion.
Seit letzter Woche steht amtlich fest, was ich an dieser Stelle schon mehrfach dargelegt habe: Es gab keinen «dringenden Tatverdacht», der all diese Zwangsmassnahmen gerechtfertigt hätte. Es gab keine «bandenmässige Geldwäscherei» für Dro ...
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