Im November 2015 trat die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts zu einer öffentlichen Beratung zusammen. Der zu behandelnde Fall schien unspektakulär. Es ging um eine seit Jahren sozialhilfeabhängige Dominikanerin, Mutter eines EU-Bürgers, die, gestützt auf das Freizügig-keitsabkommen mit der EU (FZA), ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz geltend machte. Die fünf Bundesrichter stimmten darin überein, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe. Dann aber war es mit der Einigkeit im Gerichtssaal auf Mon Repos vorbei. Was folgte, war eine von Gehässigkeiten geprägte mehrstündige Grundsatzdebatte über das Verhältnis von Bundesverfassung und Freizügigkeitsabkomme ...
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