Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die sogenannte Fristenregelung: Eine Frau kann in den ersten drei Monaten ihrer Schwangerschaft selber darüber entscheiden, ob sie abtreiben möchte. Folgende Auflagen sind zu erfüllen: Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen müssen vor dem Eingriff von der Schwangeren ein schriftliches Gesuch verlangen, in dem diese ihren Entscheid begründet. Dazu haben sie sie in einem Gespräch ausführlich zu beraten und ihr einen Leitfaden abzugeben, der das Beratungsangebot auflistet.
Der Gesundheitsdirektion muss jeder Abbruch anonym zur statistischen Kontrolle gemeldet werden. Seither liegt die Zahl der hierzulande durchgeführten Abtreibungen bei jährlich knap ...
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