Seit 1999 stand Peter Moore* mit Ausnahme zweier schrankenloser Jahre jedes Jahr ein bis drei Mal vor Gericht. Eine gewisse überregionale Reputation erarbeitete er sich 2003; damals geriet er als «unheimlicher Nachbar» in die Schlagzeilen, der mit Waffen hantierte und die Leute in seinem Wohnquartier in Angst und Schrecken versetzte. Sechs Vorstrafen, Einträge über sein extravagantes Verhalten als Verkehrsteilnehmer, Führerausweisentzug. Wen wundert’s, dass Moore die Nähe von Amtspersonen nicht sucht und von seiner Verteidigerin per Handy aufgefordert werden muss, vor dem Zürcher Obergericht zu erscheinen, wo er drei viertel Stunden zu spät lamentierend eintrifft – obwohl er geg ...
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