Es ist noch nicht lange her, da hatte eine Frau mit der Heirat ausgesorgt. Ein Ehemann ermöglichte ihr nicht bloss ein Leben als Mutter und Hausfrau, sondern galt auch als Lebensversicherung, als Garant für Unterhaltsrenten, sollte es mit dem Eheglück doch nicht klappen – was bekanntlich bei einem Gutteil der Paare der Fall ist. Doch das sind Tempi passati. Denn für Hausfrauen, deren Ehe scheitert, sieht es inzwischen gar nicht mehr rosig aus. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht.
Lange Zeit gab man sich in Lausanne durch und durch konservativ, wenn es um Scheidungen ging. Man schützte die Hausfrau und Mutter und bewahrte sie wenn immer möglich ...
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